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   OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08   

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https://dejure.org/2008,7859
OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,7859)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2008 - 2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,7859)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 2 U 7/08 (https://dejure.org/2008,7859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht aus Amtspflichtverletzung bei Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung; Aussetzung des Berufungsverfahrens im Sinne des § 148 Zivilprozessordnung (ZPO); Verschulden bei Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; BbgOBG § 6; ; BbgOBG § 6 Abs. 2; ; BbgOBG § 6 Abs. 5; ; BbgOBG § 38 Abs. 1 lit. b; ; StHG § 1; ; BGB § 254; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34 Satz 1; ; VwVfG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Erteilung einer Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzpflicht wegen rechtswidriger Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Landkreis haftet auf Schadensersatz wegen rechtswidrig erteilter Baugenehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Baugenehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 2091
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass nicht nur objektive, sondern auch subjektive Gesichtspunkte der Annahme eines haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens bereits in einer den Haftungstatbestand als solchen ausschließenden Weise entgegenstehen können (vgl. BGH, NZBau 2004, 103 f.).

    Wie das Landgericht auf der Grundlage der BGH-Entscheidung in NZBau 2004, 103 ff. richtig erkannt hat, vermag allein die Kenntnis davon, dass ein Nachbar Widerspruch einlegen werde, die Verlässlichkeitsgrundlage einer Baugenehmigung nicht in einem Maße zu erschüttern, das es rechtfertigen würde, allein den Bauherrn mit dem Risiko ihres Bestandes zu belasten.

  • OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06

    Schadensersatzpflicht eines Landkreises: Bau und Nutzung einer Gaststätte mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Im Übrigen kommt es im Rahmen einer Haftung nach § 38 Abs. 1 lit. b OBG , der auf die Erteilung einer Baugenehmigung anwendbar ist (vgl. erkennender Senat, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: 2 U 13/06), auf ein Verschulden nicht an.
  • LG Cottbus, 16.01.2008 - 5 O 78/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Januar 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - Az.: 5 O 78/06 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.1997 - 1 L 6/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Hinsichtlich des von dem Beklagten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht beschiedenen Nachbarwiderspruchs vom 2. September 1994 ordnete das Verwaltungsgericht Cottbus am 21. Februar 1995 (Az.: 1 L 6/95) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an.
  • OLG Rostock, 10.10.2002 - 1 U 207/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08
    Da es der Klägerin auch durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 8. März 1995 nicht mehr gelang, die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Baugenehmigung wieder herzustellen, durfte sie ab dem Zeitpunkt der inhaltlichen Kenntnis des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 21. Februar 1995 - der Senat geht auf der Grundlage der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung davon aus, dass die Klägerin spätestens mit der mündlichen Baueinstellungsverfügung ausreichende Kenntnis von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erlangt hat - nicht mehr auf die Rechtsbeständigkeit der Baugenehmigung vertrauen (vgl. zu einem ähnlichen Fall des Nachbarwiderspruchs: OLG Rostock, Urteil vom 10. Oktober 2002, Az.: 1 U 207/00).
  • BGH, 10.12.2015 - III ZR 27/14

    Amtshaftung eines Landkreises bei rechtswidriger Erteilung einer

    Entsprechendes gilt, wenn das schutzwürdige Vertrauen bei dem Geschädigten nachträglich entfällt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 19. März 1992 - III ZR 16/90, BGHZ 117, 363, 372; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 2 U 7/08, juris Rn. 31 f; Staudinger/Wöstmann aaO).
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